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Kursübersicht

 Stand:     24.10.2025

  Montag

KursKursleiter KlasseZeitOrt

 Tischtennis

 

Herr Schneider

Herr Colditz

5 - 8 16:00 - 17:30 MZH Mulda

 Begabtenförderung Russisch

Frau Wenzel 7-10 13:30 - 15:00 314
Yoga-Kids  Frau Uhlemann alle 13:30-14:15 025

 Dienstag

KursKursleiter KlasseZeitOrt

Rope Skipping

Herr Matthes

Herr Böhme 

 alle 15:00 - 17:00 MZH

 Mathematik-Training

Frau Trauzold 9-12 13:30 - 15:00 304

 Mittwoch

KursKursleiterKlasseZeitOrt

Schulsanitätsdienst

   alle  13:30 - 15:00 107

 Cotta-Chor

Frau Höllerl 8-12 13:30 - 15:00 136
Kunst Frau Berger 5-8

13:30 - 15:00

(A-Woche)

004
Nepal Frau Böhme alle

13:30 - 15:00

(A-Woche)

203
Begabtenförderung Mathematik Frau Sandig

5-7

13:30 - 14:15

(5er A-Woche,

6-7 B-Woche)

104

Theater

Herr Dr. Matos 8-12 13:30 - 14:15 Atrium
Jugendchor Herr Delitz 5-7

13:30 - 15:00

(A-Woche)

134
Physical Computing Herr Binkert 7-12

13:30 - 15:00

(B-Woche)

137
CottaConnect Herr Jahn alle

13:30 - 16:00

(abwechselnd Fr.)

001

 Donnerstag

KursKursleiter KlasseZeitOrt
Rope Skipping

Herr Matthes

Herr Böhme

alle 15:00 - 17:00 MZH
Tischtennis  Frau Müller alle  15:00-16:30 MZH Clausnitz

Freitag

KursKursleiter KlasseZeitOrt

 Bundeswettbewerb Fremdsprachen

Frau Schmidt

Herr Reichenbächer

8-12 13:30 - 15:00 138
CottaConnect Herr Jahn alle

13:30 - 16:00

(abwechselnd Mi.)

001

Orchester

  alle 13:30 - 15:00

Aula

Mathematik-Training

Frau Trauzold 9-12 13:30-15:00 304
Volleyball Herr Martin 9-12 13:30-15:30 MZH

 

Regeln für die Teilnahme an einem Ganztagsangebot des Bernhard-von-Cotta-Gymnasiums

  1. Träger des offenen Ganztagsangebotes ist der Landkreis Mittelsachsen
  2. Die Ganztagsangebote sind offen für alle Schüler unseres Gymnasiums.
  3. Bis zum 02.10.2025 ist es möglich, Angebote probeweise zu besuchen. Dann erfolgt die Anmeldung zur verbindlichen Teilnahme über den Zeitraum eines Schulhalbjahres.
  4. Eine vorzeitige Abmeldung kann nur schriftlich durch die Eltern erfolgen und sollte einen triftigen Grund zum Anlass haben.
  5. Ein Anrecht auf einen Platz im GTA besteht nicht, da Kurse begrenzte Teilnahmerzahlen haben bzw. aufgrund mangelnden Interesses nicht zustande kommen können.
  6. Die Kinder sind bei der Teilnahme an einem GTA und auf dem Weg zum und vom Veranstaltungsort bei der Unfallkasse Sachsen versichert.
  7. Im Falle eines Unfalls ist noch am selben Tag ein Arzt aufzusuchen. Innerhalb von drei Tagen erfolgt durch die Schüler oder Eltern eine Meldung im Sekretariat der Schule.
  8. Die AG-Leiter sind verpflichtet, über die Anwesenheit Buch zu führen.
  9. Der AG-Leiter erhält die von den Eltern in der Schule hinterlegten Notfallanschriften und Telefonnummern für den Fall einer notwendigen Benachrichtigung. Diese Angaben dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  10. Für alle Fragen zum außerunterrichtlichen Angebot ist neben den AG-Leitern der Ganztagskoordinator, Herr Reichenbächer (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), zuständig. Er ist über die Schule und über die Dienstmail erreichbar.

Ganztagsangebot

Ist das was Neues?

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Seit 2005 fördert der Freistaat Sachsen allgemeinbildende Schulen bei der Gestaltung von Ganztagsangeboten. Seither hat sich an den sächsischen allgemeinbildenden Schulen ein positives Grundverständnis zu ganztägiger Bildung und Erziehung herausgebildet. Ganztagsangebote sind zu einem Merkmal von Schulqualität geworden, welches Schulen Raum bietet, ihr eigenes Profil herauszubilden bzw. weiterzuentwickeln und damit ihre Attraktivität zu erhöhen.

Somit hat sich nun auch unsere Schule entschlossen, ab dem Schuljahr 2018/19 den Schülern ein Ganztagsangebot zu unterbreiten. Hier kann jeder nach seinen Wünschen und Neigungen einen der angebotenen Kurse belegen. Und das Schöne daran ist - es gibt dafür keine Zensuren. Im Gegenteil - viele Kurse fördern die Fitness oder helfen bei Wissenslücken. Die Hauptsache ist aber: Es soll Spaß machen.

Wappen

 

 

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel  auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.