Back to Top

Intranet des BvC-Gymnasiums Brand-Erbisdorf

Regeln für die Teilnahme am GTA des Bernhard-von-Cotta-Gymnasiums

  1. Träger des offenen Ganztagsangebotes ist der Landkreis Mittelsachsen.
  2. Die Ganztagsangebote sind offen für alle Schüler unseres Gymnasiums.
  3. Bis zum 11.09.2026 ist es möglich, Angebote probeweise und unverbindlich zu besuchen.
  4. Bis zum 18.09.2026 erfolgt die Anmeldung zur verbindlichen Teilnahme mindestens für ein Schulhalbjahr. Eine vorzeitige Abmeldung kann nur schriftlich durch die Eltern erfolgen.
  5. Ein Anrecht auf einen Platz im GTA besteht nicht. Kurse haben begrenzte Teilnahmerzahlen bzw. könnten aufgrund mangelnden Interesses nicht zustande kommen.
  6. Die Kinder sind bei der Teilnahme an einem GTA und auf dem Weg zum und vom Veranstaltungsort bei der Unfallkasse Sachsen unfallversichert. Im Falle eines Unfalls ist noch am selben Tag ein Arzt aufzusuchen. Innerhalb von drei Tagen erfolgt durch die Schüler oder Eltern eine Meldung im Sekretariat der Schule.
  7. Die GTA-Leitung ist verpflichtet, über die Anwesenheit Buch zu führen. Da es sich um eine schulische Veranstaltung handelt, gilt die entsprechende Anwesenheitspflicht.
  8. Die GTA-Leitung erhält die von den Eltern in der Schule hinterlegten Notfallanschriften und Telefonnummern für den Fall einer notwendigen Benachrichtigung. Diese Angaben dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  9. Für alle Fragen zum außerunterrichtlichen Angebot ist neben der GTA-Leitung der Ganztagskoordinator, Herr Reichenbächer (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.), zuständig. Er ist über die Schule und über die Dienstmail erreichbar.