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Hausordnung des Bernhard-von-Cotta-Gymnasiums Brand-Erbisdorf


Bildung verspricht Chancen: alle an der Schule Lernenden und Tätigen sowie Besuchende der Schule tragen gemeinsam zu einer lernfreundlichen Schulatmosphäre bei, geprägt von gegenseitigem Verständnis und Rücksichtnahme. Ziel ist ein gemeinsames Wohlfühlen und Arbeiten nach besten Kräften. Die Hausordnung basiert auf der Grundlage der Gesetze der Bundesrepublik sowie des Freistaates Sachsen und ergänzt die ohnehin geltenden Rechtsvorschriften. Geltungsbereich ist das gesamte Schulgelände. Für Fachräume gelten ergänzende Fachraumordnungen.

Verhalten und Werte
1. Höflichkeit, Respekt und Anstand sind wichtig, gegenseitige Hilfe selbstverständlich.
2. Auf dem Schulgelände wird auf Ordnung und Sauberkeit geachtet.
(1) Der Ordnungsdienst jeder Klasse ist für die ordnungsgemäße Übergabe des Zimmers verantwortlich. Mängel werden der unterrichtenden Lehrkraft gemeldet.
(2) Straßenbekleidung ist außerhalb des Zimmers an den Garderoben aufzubewahren.
(3) Fahrräder werden an den dafür vorgesehenen Plätzen gesichert.
3. Kleidung ist dem schulischen Kontext angemessen zu tragen. Diskriminierende und verfassungsfeindliche Symbole und Aufschriften sind verboten.
4. Der Konsum von Alkohol, Nikotin sowie anderen Drogen ist grundsätzlich verboten.
5. Das Aushängen von Plakaten und Veröffentlichungen benötigt die Signierung des Schulleiters.
6. Das Lehrerzimmer, die Vorbereitungsräume und Sammlungen sowie das Krankenzimmer werden nur nach Aufforderung betreten.
7. Der Fahrstuhl ist Personen vorbehalten, die ihn aus gesundheitlichen oder transporttechnischen Gründen benötigen.
8. Festgestellte Schäden und Mängel in der Schule werden umgehend beim Hausmeister oder im Sekretariat gemeldet.

Unterrichtsgeschehen und Pausen
9. Pünktlichkeit und eine störungsfreie Lernatmosphäre sind selbstverständlich.
(1) Zwei Minuten vor Unterrichtsbeginn befindet sich jeder Schüler am Arbeitsplatz.
(2) Essen, Trinken und Toilettengänge sind in der Regel in den Pausen zu erledigen.
10. Freistunden und Pausen werden so verbracht, dass der Unterricht anderer nicht gestört wird. Zum Aufenthalt in Freistunden stehen die Mensa und das Atrium zur Verfügung.
11. Ein Verlassen des Schulgeländes während des Schultages ist erst ab der Klassenstufe 11 erlaubt.
12. Offene Speisen und Getränke, die in der Mensa gekauft werden, werden nur dort verzehrt.

Handyregelung
13. Handys und andere nicht zu Unterrichtszwecken verwendete digitale Speichermedien sind während des Schultages stummzuschalten und nicht zugriffsbereit zu verstauen.
(1) Den Klassenstufen 5 bis 9 ist die Nutzung während des Schultages nicht gestattet.
(2) Ab Klassenstufe 10 ist der verantwortungsbewusste Umgang in den Pausen gestattet, in der Mensa jedoch nur außerhalb der Mittagspausen.
(3) Das Filmen, Fotografieren sowie die Weitergabe von Videos/Fotos ist im gesamten Schulgelände
verboten. Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden.
(4) Verstöße werden nach pädagogischem Ermessen geahndet, gemäß Schulgesetz (§39 Absatz 1) ist auch der Einzug des Geräts durch eine Lehrkraft möglich. In diesem Fall erfolgt eine Information an die Personensorgeberechtigten. Weitere disziplinarische Maßnahmen bleiben hiervon unbenommen.
(5) Durch Lehrkräfte genehmigte Nutzung bleibt hiervon unberührt. Notwendige Ausnahmeregelungen werden individuell durch die Schulleitung geregelt.

Diese Hausordnung ist ab Inkrafttreten zwei Schuljahre gültig. Laut Beschluss der Schulkonferenz vom 04.06.2024 tritt diese Hausordnung ab SJ 2024/2025 in Kraft.

D. Barthel

(Schulleiter)