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Hausordnung des Bernhard-von-Cotta-Gymnasiums Brand-Erbisdorf

Die Schüler und Lehrer unserer Schule tragen gemeinsam zu einer harmonischen Schulatmosphäre bei, so dass sich jeder im Gymnasium wohlfühlt und nach besten Kräften arbeiten kann.

  1. Höflichkeit, Respekt und Anstand sind uns wichtig, gegenseitige Hilfe selbstverständlich. Wir grüßen, vermeiden Lärmen, Rangeleien und Streitigkeiten. Fußböden benutzen wir nicht als Sitzgelegenheiten.
  2. Auch Pünktlichkeit und eine störungsfreie Lernatmosphäre müssen uns selbstverständlich sein. Handys schalten wir während des Unterrichts aus. Wir halten die Stunden- und Pausenzeiten ein und befinden uns zwei Minuten vor Unterrichtsbeginn am Arbeitsplatz. Wir nehmen regelmäßig am Unterricht teil. Bei unentschuldigtem Fehlen und ohne Abmeldung bis 8.30 Uhr zu Klausuren, Klassenarbeiten und angekündigten Leistungskontrollen erfolgt eine Bewertung mit 0 Notenpunkten bzw. Note 6 .
    1. Mobiltelefone/Handy und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, sind während des Unterrichts und in den "kleinen" Pausen ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren. Die Benutzung (Telefonieren und Verschicken von SMS) von Handys im Atrium in "großen" Pausen (Frühstück- und Mittagspause) ist zulässig.
      Im Außenbereich des Schulgeländes ist die Nutzung der Handys (Telefonieren und Verschicken von SMS) gestattet.
    2. Das Filmen, das Fotografieren, das Abspielen und die Weitergabe von Videos ist im gesamten Schulgelände verboten. Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden.
    3. Bei Verstößen zieht die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts aufsichtführende Lehrkraft das ausgeschaltete Gerät (inkl. SIM-Karte) ein. Am Ende des Schultages kann dieses vom Schüler beim Schulleiter abgeholt werden. Es erfolgt eine Information an die Personensorgeberechtigten. Weitere disziplinarische Maßnahmen bleiben hiervon unbenommen.
    4. Der Schulleiter regelt Ausnahmen von den Absätzen 1, 2 und 3.
  3. Im gesamten Haus und Schulgelände achten wir auf Ordnung und Sauberkeit. Jeder übergibt den Arbeitsplatz und das Zimmer im aufgeräumten und sauberen Zustand und hält die Fachraumordnung ein. Der Ordnungsdienst jeder Klasse und jedes Kurses sowie der Fachlehrer verlassen nach erfolgter Kontrolle als Letzte den Raum.
  4. Eine angenehme Lernatmosphäre ist uns wichtig, deshalb gestalten wir alle Unterrichtsräume interessant sowie niveauvoll und beschädigen nichts.
  5. Hygiene und ein gutes Raumklima sind notwendig. Wir lassen deshalb Straßen- und Regenbekleidung sowie Schirme außerhalb des Zimmers an den Garderoben.
  6. Wir achten auf angemessene Kleidung, tragen keine diskriminierenden und verfassungsfeindlichen Aufschriften und Symbole.
  7. Wir überlassen den Fahrstuhl den Personen, die ihn aus gesundheitlichen oder transporttechnischen Gründen benötigen.
  8. Der Konsum von Alkohol, Nikotin sowie anderen Drogen ist im gesamten Schulgelände grundsätzlich verboten.
  9. In Freistunden verhalten wir uns so, dass der Unterricht anderer nicht gestört wird. In diesen Zeiten ist ein Verlassen des Schulgeländes erst ab der Klassenstufe 11 erlaubt. Als Arbeitsräume nutzen wir die Bibliothek, die Mensa und die Pausenhalle.
  10. Wir betreten das Lehrerzimmer, die Vorbereitungsräume und Sammlungen sowie das Krankenzimmer nur nach Aufforderung.
  11. Warme Speisen und offene Getränke, die in der Kantine gekauft werden, verzehren wir in der Mensa.
  12. Für das Aushängen von Plakaten und Veröffentlichungen benötigen wir die Signierung durch den Schulleiter.
  13. Bei Personen- und Sachschäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Festgestellte Schäden und Mängel in der Schule melden wir umgehend beim Hausmeister oder im Sekretariat.
  14. Fahrräder stellen wir an die dafür vorgesehenen Plätze und sichern sie.

Die Hausordnung basiert auf der Grundlage der Gesetze der Bundesrepublik sowie des Freistaates Sachsen. Die Hausordnung wird laut Beschluss der Schulkonferenz am 02.05.2011 in Kraft gesetzt.

Brand-Erbisdorf, den 04.04.2011
Änderung (Pkt. 2.3.) Beschluss SchuKo am 07.07.2014


Schulleiter